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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer (nachfolgend Fotograf genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Digitale Bilder (alle Datentypen), Ausdrucke, Leinwände, Videos, usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Er ist der Urheber der Lichtbilder.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers (nachfolgend Kunde genannt) i.S.d. § 31 Absatz 2 Urhebergesetz bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Erweiterte Nutzungsrecht bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und Einwilligung des Urhebers.
  4. Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Kunden über.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Bearbeitung oder Weitergabe der Daten oder Fotos an Dritte, insbesondere an andere Dienstleister, ist jedem ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen untersagt.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Werbezwecke

Die Kunden sind damit einverstanden, dass die im Rahmen des Shootings entstandenen Fotos zu Werbezwecken von und durch den Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Für den Fall, dass das Einverständnis nachträglich widerrufen wird, übernehmen die Auftraggeber die Kosten für den Neudruck von Werbematerial, sofern in diesem Material Bilder aus dem Auftrag verwendet wurden. Bitte beachten Sie, dass bereits veröffentlichte Bilder nach dem Widerruf möglicherweise nicht mehr zurückgezogen werden können.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Bei Beauftragung des Fotografen für Hochzeiten (Shooting, Fotos, Videos) wird unmittelbar nach Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Kunden von dem Fotografen eine Rechnung für die verbindliche Terminreservierung in Höhe von 30% der Gesamtsumme erstellt. Die Rechnung ist sofort fällig und muss von dem Kunden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung gezahlt werden. Sofern der Kunde den Rechnungsbetrag nicht innerhalb dieser Frist zahlt, ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Fotografen steht für diesen Fall ein Rücktrittsrecht zu und er ist berechtigt den Termin anderweitig zu vergeben.
  3. Fällige Rechnungen sind – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  5. Hat der Kunde den Fotografen von Fotostudiofly keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Die Fotografen sind in der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optisch-technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen und Aufträgen stellen keinen Mangel dar. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

V. Nichterfüllung/ Rücktritt des Kunden für Hochzeitsfotos

  1. Bei Nichterfüllung des Auftrages seitens des Kunden wird die Reservierungsgebühr in Höhe von 30% der Gesamtsumme einbehalten und es fallen Stornierungsgebühren gestaffelt an und zwar wie folgt:
    • 60 Tage vor dem Auftrag (Shooting) 50 % der Gesamtsumme
    • 20 Tage vor dem Auftrag (Shooting) 75 % der Gesamtsumme
    • Weniger als 20 Tage vor dem Auftrag 100 % der Gesamtsumme
  2. In den Stornierungsgebühren ist die Reservierungsgebühr bereits enthalten.
  3. Der Schadensbetrag ist höher oder geringer, wenn der Fotograf einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

VI. Haftung

  1. Bei Nichterfüllung des Auftrages durch den Fotografen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Sollte der Auftrag durch den Fotografen nicht erfüllt werden können, ist dieser bemüht in einem ihm zumutbaren Aufwand für adäquaten Ersatz zu sorgen. Für einen technischen Defekt, höhere Gewalt oder Krankheit sowie Tod des Fotografen übernimmt dieser keine Haftung. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden, d.h. ein Ausschluss und eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, bestehen nicht.
  2. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  3. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Der Fotograf verwahrt die Negative sowie die gespeicherten Fotodaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  5. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  6. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

VII. Nebenpflichten

  1. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

VIII. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

  1. Überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IX. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Auf der Homepage des Fotografen Datenschutzerklärung ist die Datenschutzerklärung einsehbar.

X. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

XI. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind dann Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XII. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen durch den Kunden im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopy geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  5. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages bzw. eine Klausel dieser Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt und anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.